Kooperation Schule-Verein

Seit 2002 werden in Baden-Württemberg musikalische Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen finanziell gefördert. Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Jahres, ab dessen folgendem Schuljahr die Förderung beginnt, vorliegen. Bei Fragen zur Kooperation und Antragstellung steht Ihnen die Geschäftsstelle des BVBW jederzeit gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Blasmusikverband Baden-Württemberg.