GEMA

Zwischen dem Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. (BVBW) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Rahmen- und Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten. Alle Regelungen und Informationen zur GEMA finden Sie auf den Seiten des Blasmusikverband Baden-Württemberg.